FDP setzt sich weiterhin für Bergbaubetroffene ein





Der bergbaupolitische Sprecher der FDP Saar, Dieter Heim erklärt zum 
heutigen Urteil des Landgerichts Saarbrücken bezüglich der 
bergbaubedingten Beeinträchtigungen des Wohnwertes: 

"Der Bundesgerichtshof hatte erstmalig in einem grundsätzlichen Urteil 
die Beeinträchtigung des Wohnwertes durch die anhaltenden 
bergbaubedingten Erschütterungen anerkannt. Diese richtungsweisende 
Entscheidung wurde seitens der FDP ausdrücklich begrüßt. 
In seinem Urteil vom 25.11.2011 hat das Landgericht Saarbrücken in 
einem Einzelfall als Voraussetzung für die Anerkennung einer 
Entschädigung  die Grundlagen für den Ausgleichsanspruch sowie die 
Häufigkeit und Intensität der Erschütterungen festgelegt. Das 
Bergbauunternehmen ist jetzt gefordert, mit den Betroffenen auf der 
Grundlage des Urteils einen praktikablen und für beide Seiten 
akzeptablen Weg bei der Festsetzung und Abwicklung der Ansprüche 
vorzunehmen. 

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, Revision ist zugelassen, besteht 
für viele Grundstückseigentümer in den Gemeinden Nalbach, Lebach und 
Saarwellingen die Berechtigung für eine Entschädigung durch 
bergbaulich bedingte Beeinträchtigungen. 
Zu verdanken ist dies einem Betroffenen aus Falscheid, der den Mut und 
die Ausdauer hatte, zusammen mit der Stadt Lebach, auf deren Betreiben 
hin der Klageweg bis in letzter Instanz verfolgt worden ist. 
Auf Grund der notwendigen Voraussetzungen für die Geltendmachung einer 
Entschädigung ist es sinnvoll, durch Rücksprache bzw. Unterstützung 
mit den örtlichen IGABs sich Klarheit über die Situation und 
Entschädigungsleistungen zu verschaffen. Wegen möglicher 
Verjährungsfristen sollte dies bald geschehen. 

Wenn der Abbau der Kohle in einem halben Jahr beendet sein wird, geht 
die Schadensabwicklung weiter. Sie wird brisanter, wenn das 
Unternehmen die Förderung eingestellt hat. Wie schwierig dies wird, 
zeigt die Ablehnung einer Entscheidung der Schiedsstelle hinsichtlich 
der Anerkennung eines merkantilen Minderwertes. Deshalb müssen 
weiterhin die Belange der Bergbaubetroffenen intensiv, beharrlich, mit 
Augenmaß für das Mögliche und rechtlich Machbare verfolgt werden. 
Insbesondere werden uns die sog. Ewigkeitskosten noch lange Zeit 
beschäftigen. Die zur Deckung dieser Schäden gegründete Kohlestiftung 
darf nicht zu einem strukturpolitischen Instrument, wie dies in 
Nordrhein-Westfalen angedacht wird, umfunktioniert werden. 

Strukturpolitisch ist es ist für die betroffenen Kommunen wichtig, mit 
dem Nachfolgeunternehmen über die Nutzungsänderungen der Immobilien 
bzw. über das Weiterbestehen von Anlagen zu verhandeln, um eine gute, 
tragbare Lösung für alle Betroffenen zu erreichen. 

Der Bergbau hat unser Land und die Menschen über 250 Jahre geprägt. 
Jetzt, da der Bergbau zu Ende geht, gilt es, die dauerhafte Erinnerung 
daran zu bewahren und zu pflegen, nicht verherrlichend und nicht 
dämonisierend, sondern nüchtern die guten und die schlechten Seiten 
aufzuzeigen und der Nachwelt zu erhalten." 



Ansprechpartnerin: 
Petra Meiser 
Pressesprecherin FDP-Saar 
Presse@fdp-saar.de 
0160-6138557